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Verband der GeoInformations- wirtschaft Berlin/Brandenburg e.V. |
GEOkomm/
MITGLIEDERSTRUKTUR
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| Mitgliederstruktur |
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§4 Mitgliedsstruktur |
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| (1) |
Der Verband hat ordentliche und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
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| (2) |
Ordentliches Mitglied können natürliche und juristische Personen, auch Vereinigungen, Verbände, Behörden, Behördenteile, Körperschaften und Anstalten ohne Rechtsfähigkeit werden, die ihr Tätigkeitsgebiet schwerpunktmäßig in der GeoInformationsbranche haben und den satzungsgemäßen Zweck des Verbandes anerkennen und unterstützen. Die Gründungsmitglieder des Verbands sind ordentliche Mitglieder.
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| (3) |
Die ordentlichen Mitglieder werden folgenden Interessensgruppen zugeordnet:
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(a) |
"Wirtschaft"; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe, darunter insbesondere beliehene Unternehmen und deren jeweilige Vereinigung/Fachverbände,
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(b) |
"Lehre & Forschung"; Lehr- und Forschungsinstitute selbständiger Universitäten, Hochschulen, Gesamtschulen, Fachhochschulen und Großforschungseinrichtungen und ihre Vereinigungen,
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(c) |
"Behörde"; staatliche und kommunale Stellen (öffentliche Verwaltungen, Körperschaften, Anstalten) und ihre Vereinigung mit überregionalen Wirkungsbereichen,
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(d) |
"natürliche Personen" mit Interessensgebiet GeoInformation.
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| (4) |
Förderndes Mitglied können juristische oder natürliche Personen oder Personenvereinigung werden, die bereit sind, die Ziele des Verbands zu fördern und die Satzung des Verbands und seine Beitragsordnung anzuerkennen.
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| (5) |
Ehrenmitglieder können solche Persönlichkeiten werden, die sich im Sinne des Verbandszwecks besondere Verdienste erworben haben oder die die Ziele des Verbands in herausragendem Maße in der Öffentlichkeit fördern und denen gemäß §5 Abs. 3 die Ehrenmitgliedschaft vom Vorstand verliehen wird.
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Mehr Informationen unter
Satzung
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